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   FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00   

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https://dejure.org/2000,18389
FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00 (https://dejure.org/2000,18389)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.09.2000 - 6 K 257/00 (https://dejure.org/2000,18389)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. September 2000 - 6 K 257/00 (https://dejure.org/2000,18389)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Bezeichnung des Klagegegenstands; Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Verspätungszuschlag zum Feststellungsbescheid 1997

 
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  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    Die bloße Bezeichnung des vom FA erlassenen Verwaltungsakts und die Angabe, dass er angefochten werde, genügen nicht (vgl. auch BFH-Urteil vom 13.Juni 1996 III R 93/95, BStBl II 1996, 483).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    Eine ausreichende Bezeichnung des Streitgegenstandes erfordert eine substantiierte Darlegung, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig sei und die Klägerin in ihren Rechten verletze (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99, unter C.II.2.).
  • BFH, 16.03.1988 - I R 93/84

    Bezeichnung des Streitgegenstandes durch Bezugnahme auf nachträglich eingereichte

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    1988 I R 93/84, BStBl II 1988, 895 und Beschluss des BFH vom 15.November 1994 VIII B 29/94, BFH/NV 1995, 886).
  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    Hierzu genügt ein - zugunsten der Klägerin unterstellter - Aufhebungsantrag nicht (vgl. zur Bezeichnung des Klagebegehrens im Haftungsverfahren BFH - Beschluss vom 19.März 1996 - VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818 m.H.auf BFH - Urteil vom 16. März.
  • BFH, 15.11.1994 - VIII B 29/94

    Fehlerhafte Anwendung von Ausschlußfristen im Sinne eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    1988 I R 93/84, BStBl II 1988, 895 und Beschluss des BFH vom 15.November 1994 VIII B 29/94, BFH/NV 1995, 886).
  • BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90

    Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob die Klage mangels Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis nicht zulässig (vgl. zu den Folgen der Vollbeendigung einer Personengesellschaft Urteil des BundesfI.nzhofs - BFH - vom 25.Juni 1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 427 m.w.N.) ist, wenn die Behauptung zutrifft, dass die Klägerin seit dem 31.Dezember 1998 nicht mehr existiert.
  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 55/98

    Klagebegehren und Beschwer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    Zu diesen Umständen, die bei der Auslegung zu berücksichtigen sind, gehört auch der Inhalt der Einspruchsentscheidung, die in der Klageschrift genau bezeichnet oder in Fotokopie beigefügt ist (vgl. BFH-Urteil vom 27.Juli 1999 - VIII R 55/98, a.a.O.).
  • BFH, 22.03.1994 - X B 81/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Einlassungen in

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung, nach der ein gesonderter Beschluss nach § 51 FGO i.V.m. §§ 46, 47 ZPO - ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters - im Falle eines unzulässigen Ablehnungsantrages nicht erforderlich ist (vgl. Beschluss des BFH vom 22.März 1994 - X B 81/93, BFH/NV 1994, 498).
  • BFH, 18.01.1993 - X R 83/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verschuldete Fristversäumnis bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2000 - 6 K 257/00
    Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob die Klage mangels Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis nicht zulässig (vgl. zu den Folgen der Vollbeendigung einer Personengesellschaft Urteil des BundesfI.nzhofs - BFH - vom 25.Juni 1992 IV R 87/90, BFH/NV 1993, 427 m.w.N.) ist, wenn die Behauptung zutrifft, dass die Klägerin seit dem 31.Dezember 1998 nicht mehr existiert.
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